Versicherte Sachen, die dem Gebrauch dienen, sind auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert. Diese Sachen müssen aber Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sein.
Für den Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, die sich aufgrund von Ausbildung, zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst ausserhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz vorübergehend solange, wie diese keinen eigenen Hausstand gegründet haben.
Wird das abgeschlossene Fahrrad im Freien gestohlen oder der Keller aufgebrochen, wird dieses zum Anschaffungspreis ersetzt.
In der Hausratversicherung werden die Kosten für ein Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten bis zu 1 Promille der Versicherungssumme pro Tag, längstens jedoch für 100 Tage ersetzt. Die Wohnung muss jedoch auf Grund eines Versicherungsfalls unbewohnbar sein, zum Beispiel durch einen Brand- oder Leitungswasserschaden.
Definition Sengschäden: "Örtlich begrenzte Schäden durch Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen sichtbar werden." Nur in wenigen Hausratversicherungen sind Sengschäden versichert.
Die Versicherer unterscheiden in ihren Tarifen nach bestimmten Zonen. Jeder Tarifzone werden verschiedene Postleitzahlen zugeordnet. Die eingeteilten Zonen sollen den unterschiedlichen Risikoverhältnissen wie höheres Sturmrisiko und höheres Einbruchrisiko entsprechen.
In der Hausratversicherung ist Vandalismus, das heisst die mut-, bzw. böswillige Beschädigung oder Zerstörung von Sachen nach einem Einbruch mitversichert. Voraussetzung für den Vandalismusschaden ist der zuvor erfolgte Einbruch in die versicherten Räume.