Informationen zur Hausratversicherung
Was ist Hausrat ?
Hausrat sind alle zum Gebrauch und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100 Prozent richtig ist, ist sie leicht verständlich.
Was gehört alles zum Hausrat ?
Hausrat sind alle zum Gebrauch und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition "Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen". Auch wenn diese Definition rechtlich nicht 100 Prozent richtig ist, ist sie leicht verständlich.
Beispiele sind: Wohnungseinrichtung, Elektrogeräte und Gasgeräte, Lebensmittel und Genussmittel, Wertsachen, Gebäudebestandteile und sonstige Installationen, die Sie als Mieter oder Eigentümer einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung angeschafft haben.
Was ist nicht versichert ?
Nicht versichert sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art und Schäden durch Kernenergie. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden durch Sturmflut, Einbruchdiebstahl oder Beraubungsschäden, die durch bei Ihnen wohnende Personen begangen werden.
Was ist immer versichert ?
Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch, Frostschäden, Sturm, Hagel sowie auch die daraus entstehenden Schäden.
Das ist meistens mitversichert:
Überspannungsschäden durch Blitzschlag (meist bis 5 Prozent mitversichert), Glaskeramikkochflächen, Fahrraddiebstahl, Wasseraustritt aus Aquarien, Inhalte Ihres Bankschliessfachs.
Folgende Kosten werden ersetzt:
- für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen (Aufräumungskosten);
- die aufgewendet werden müssen, um einen Schaden abzuwenden oder möglichst gering zu halten - auch wenn diese Bemühungen unvorhergesehenerweise erfolglos geblieben sind (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten);
- die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten);
- für Schlossänderungen, wenn Wohnungstürschlüssel anlässlich eines Versicherungfalles abhanden gekommen sind (Schlossänderungskosten);
Weiterhin werden ersetzt:
- für Transport und Lagerung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) des versicherten Hausrats bei unbenutzbarer Wohnung (Transport- und Lagerkosten);
- für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
- für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen)
- für Hotel- oder ähnliche Unterbringung (meist bis zu einer Dauer von 100 Tagen) wenn die Wohnung unbewohnbar wurde (Hotelkosten).